Thema: Familie und Gleichstellung
| Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit | Frauen

Gewalt gegen Frauen und Kinder/Jugendliche

Gewalt im sozialen Nahraum gehört nach wie vor zur leidvollen Alltagserfahrung insbesondere von Frauen.  Sie werden Opfer von Misshandlung und Vergewaltigung, von anhaltender Gewalt bis hin zu Totschlag oder Mord.  In Deutschland ist jede vierte Frau von körperlicher und sexueller Gewalt betroffen, bei den Frauen mit Migrationshintergrund ist es sogar jede zweite. Auch viele Kinder und Jugendliche sind von Gewalt betroffen.

Häusliche Gewalt

Mit dem „Aktionsplan gegen häusliche Gewalt“ hat die saarländische Landesregierung Maßnahmen festgelegt, die den Schutz der Opfer häuslicher Gewalt in den Mittelpunkt stellen und zur Verbesserung der Interventionen von Polizei, Staatsanwaltschaft, Zivil-/Strafgerichte, Frauenhäuser, Beratungsstellen, Jugend- und Sozialämter beitragen. Hierzu wurde beim Justizministerium die Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt eingerichtet. Ihr Ziel ist es, im Kampf gegen häusliche Gewalt die Kräfte zu bündeln und sowohl einen nachhaltigen und wirksamen Opferschutz als auch die Inverantwortungnahme der Täter zu gewährleisten.

Koordinierte Bekämpfung Häuslicher Gewalt

Direkte Hilfe für Opfer häuslicher Gewalt bieten die Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt,  der Frauennotruf, die Frauenhäuser und die spezialisierten Beratungsstellen für Migrantinnen:

Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt: Bei der Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt, die nach einem pro-aktiven Beratungsansatz arbeitet, erhalten Opfer häuslicher Gewalt Informationen und Unterstützung. Die Beraterinnen gehen, das Einverständnis der Betroffenen  vorausgesetzt, auf die Betroffenen zu und erleichtern ihnen so die Kontaktaufnahme. Außerdem bietet die Beratungs- und Interventionsstelle ein Hilfeangebot für Kinder und Jugendliche, die ebenfalls von Gewalt betroffen sind oder häusliche Gewalt miterleben mussten.
Die Interventionsstelle ist telefonisch erreichbar unter 0681 / 37 99 61-0 sowie per Fax unter 0681 / 379961-15.

Frauennotruf
Die Mitarbeiterinnen des Frauennotrufs für vergewaltigte und misshandelte Frauen beraten und unterstützen telefonisch und persönlich Frauen, die misshandelt wurden / werden und Frauen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind: Sie hören zu, informieren und vermitteln weiter an spezialisierte Stellen, zum Beispiel im ärztlichen oder psychologischen Bereich. Die Beraterinnen begleiten die Frauen bei allen Schritten, die sie nicht allein unternehmen können / wollen (zum Beispiel zur Polizei, zum Prozess, zur Ärztin). Für Migrantinnen besteht die Möglichkeit, die Beratungsgespräche auch mit Dolmetscherinnen zu führen.

Telefonisch zu erreichen ist der Frauennotruf montags und donnerstags von 14 bis 17 Uhr und dienstags und freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Nummer (0681) 3 67 67. Außerhalb der Telefonzeiten können betroffene eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, die Beraterinnen rufen schnellstmöglich zurück.

AWO-Frauenhäuser: Die drei saarländischen Frauenhäuser als Schutzeinrichtungen bieten Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, und ihren Kindern eine sichere Unterbringung, Unterkunft, Beratung und Unterstützung. Grundsätzlich kann jede misshandelte oder von Misshandlung bedrohte Frau, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Kultur oder ihrem Aufenthaltsstatus aufgenommen werden. Selbstmordgefährdete oder psychiatrisch behandlungsbedürftige Frauen sowie Frauen mit einem Suchtproblem können nicht aufgenommen und werden weitervermittelt, da diese Hintergrundproblematik dieser Frauen die fachlichen Möglichkeiten der Frauenhäuser übersteigt.
Frauenhäuser sind rund um die Uhr besetzt. In einem telefonischen Vorgespräch kann geklärt werden, ob die Frau eine Aufnahme oder nur ein Beratungsgespräch wünscht. Die Adressen der Frauenhäuser werden zum Schutz der Bewohnerinnen nicht veröffentlicht.

Frauenhaus Saarbrücken       (06 81) 99 18 00
Frauenhaus Saarlouis              (0 68 31) 22 00
Frauenhaus Neunkirchen      (0 68 21) 9 22 50

Elisabeth-Zillken-Haus:Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Elisabeth-Zillken-Haus helfen Mädchen, Frauen und deren Kindern in Notlagen, sie bieten in der Schutzeinrichtung eine sichere Unterkunft und unterstützen die Frauen bei der Entwicklung und Umsetzung neuer Lebensperspektiven. Gezielte Hilfen zur Problembewältigung und Möglichkeiten zur Selbsthilfe werden angeboten. Die Aufnahme kann zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch sonn- und feiertags erfolgen.
Die Mitarbeiterinnen des Elisabeth-Zillken-Haus sind telefonisch erreichbar unter Telefon: 0681/9 10 27-0


Spezialisierte Beratungsstellen für Migrantinnen:

Therapie interkulturell : Beratungsstelle des Vereins „Therapie Interkulturell“ richtet sich insbesondere an Frauen mit Migrationshintergrund, die von häuslicher (und sexualisierter) Gewalt betroffen sind. Die Beratungsstelle wird von zwei Beraterinnen betreut, die selbst persischen und bosnischen Migrationshintergrund haben. Die Mitarbeiterinnen betreuen und begleiten diese Frauen, sie unterstützen sie und informieren über das Gewaltschutzgesetz, Sorgerecht und Ausländerrecht. Dabei können die Mitarbeiterinnen auf ein Netz von speziell weitergebildeten Dolmetscherinnen zurückgreifen.. Ein weiteres Aufgabengebiet von Therapie Interkulturell ist die Unterstützung der oftmals selbst traumatisierten Kinder in den betroffenen Familien. Die Mitarbeiterinnen beraten die Mütter in Erziehungsfragen und informieren über Unterstützungsmöglichkeiten. Im Bedarfsfalle werden die Frauen an Psychotherapeutinnen zur Langzeittherapie oder an weitere Stellen wie zum Beispiel Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weiter vermittelt.
Telefon: (06 81) 37 35 35.

Aldona e.V.:Die russisch und polnisch sprechenden Mitarbeiterinnen von Aldona e.V., der Beratungsstelle für Migrantinnen, die auch auf die Hilfe von Dolmetscherinnen für andere Sprachen zurückgreifen können, bieten ausländischen Frauen, die Gewalt und Zwang ausgesetzt sind, psychosoziale Beratung an. Sie leisten Betreuung und Unterstützung in Notsituationen, Information über Ausländerrecht und Hilfe bei der Klärung der sozialen und rechtlichen Situation oder bei Amtsgängen, Vermittlung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Ärztinnen und Ärzten sowie Prozessbegleitung.
Telefonisch sind die Beraterinnen montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr unter folgenden Telefonnummern erreichbar:

(06 81) 37 36 31
(01 73) 3 06 58 32
(01 72) 6 84 31 00


Trauma-Ambulanz der AHG Klinik Berus: Im Juni 2012 hat das Saarland mit der Einrichtung einer Trauma-Ambulanz (als Pilotprojekt) ein weiteres Hilfeangebot für traumatisierte Gewaltopfer geschaffen. Im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) bietet die Trauma-Ambulanz den Betroffenen sexueller Gewalt psychotherapeutische Unterstützung (Behandlung von Belastungssymptomen, Prüfung der Indikation für eine langfristige Therapie/Beratung, Prävention chronischer Traumafolgestörungen) und stellt neben der Diagnostik der vorliegenden psychischen Symptome die Vermittlung weiterer Hilfsangebote sicher. Die Anmeldung der Traumaambulanz ist erreichbar montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr:

AHG Klinik Berus – Traumaambulanz OEG-Gewaltopfer –
Orannastraße 55
66802 Überherrn-Berus
Telefon: 0 68 36/ 39-1 61; -1 86
E-Mail: traumaambulanz-berus@ahg.de

Sexualisierte Gewalt gegen Frauen

Frauennotruf Saarland

Die Mitarbeiterinnen des Frauennotrufs für vergewaltigte und misshandelte Frauen beraten und unterstützen telefonisch und persönlich unter anderem Frauen, die misshandelt wurden oder werden und Frauen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind. Die Beraterinnen hören zu, informieren und vermitteln weiter an spezialisierte Stellen, zum Beispiel im ärztlichen oder psychologischen Bereich. Sie begleiten die Frauen bei allen Schritten, die sie nicht allein unternehmen können oder wollen, zum Beispiel zur Polizei, zum Prozess, zur Ärztin. Für Migrantinnen besteht die Möglichkeit, die Beratungsgespräche auch mit Dolmetscherinnen zu führen.

Telefonisch zu erreichen ist der Frauennotruf montags und donnerstags von 14 bis 17 Uhr und dienstags und freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Nummer (0681) 3 67 67.
Außerhalb der Telefonzeiten können Betroffene eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, die Beraterinnen rufen schnellstmöglich zurück.


Beratungsstelle für Prostituierte des Vereins ALDONA e. V.

Die Beratungsstelle für Prostituierte des Vereins ALDONA e. V. stellt ein Hilfsangebot für deutsche und ausländische Prostituierte dar. Die Mitarbeiterinnen der Fachberatungsstelle sind landesweit tätig: Im Rahmen ihrer aufsuchenden Arbeit werden Frauen aus allen saarländischen Gemeinden beraten und betreut. Die Beraterinnen ermöglichen Beratungsgespräche vor Ort – auch in den Prostitutionsbetrieben. Darüber hinaus können über die Beratungsstelle auch Kondome gekauft werden.  
Im Bedarfsfall vermitteln sie Ansprechpersonen anderer  Beratungsstellen und leisten auf Wunsch auch Unterstützung für Frauen mit Ausstiegswunsch.

Beratungsstelle für Prostituierte
Postfach 101413
66014 Saarbrücken
Tel.: 0681/37 36 31
aldona-ev@t-online.de
hurenselbsthilfe@t-online.de
berfil@t-online.de
aldona.beratung@web.de


Trauma-Ambulanz der AHG Klinik Berus

Im Juni 2012 hat das Saarland mit der Einrichtung einer Trauma-Ambulanz (als Pilotprojekt) ein weiteres Hilfeangebot für traumatisierte Gewaltopfer geschaffen. Im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) bietet die Trauma-Ambulanz den Betroffenen sexueller Gewalt psychotherapeutische Unterstützung (Behandlung von Belastungssymptomen, Prüfung der Indikation für eine langfristige Therapie/Beratung, Prävention chronischer Traumafolgestörungen) und stellt neben der Diagnostik der vorliegenden psychischen Symptome die Vermittlung weiterer Hilfsangebote sicher. Die Anmeldung der Traumaambulanz ist erreichbar montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr:

AHG Klinik Berus – Traumaambulanz OEG-Gewaltopfer –
Orannastraße 55
66802 Überherrn-Berus
Telefon: 0 68 36/ 39-1 61; -1 86
E-Mail: traumaambulanz-berus@ahg.de  

Weitere Anlaufstellen finden Sie hier.

Menschenhandel mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung

Menschenhandel ist eine besonders menschenverachtende Form der Kriminalität, die sich auch in Deutschland etabliert hat. Die Opfer von Menschenhandel sind überwiegend Frauen, die oftmals unter Vorspiegelung falscher Tatsachen nach Deutschland gelockt und dort von den Tätern durch Drohungen und Gewalt massiv unter Druck gesetzt werden.

Opfer von Menschenhandel - insbesondere ausländische Frauen, die Gewalt und Zwang ausgesetzt sind - erhalten in der Beratungsstelle für Migrantinnen „Aldona“ psychosoziale Beratung. Die russisch und polnisch sprechenden Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle, die auch auf die Hilfe von Dolmetscherinnen für andere Sprachen zurückgreifen können, leisten Betreuung und Unterstützung in Notsituationen, Information über Ausländerrecht und Hilfe bei der Klärung der sozialen und rechtlichen Situation oder bei Amtsgängen, Vermittlung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Ärztinnen und Ärzten sowie Prozessbegleitung.

Telefonisch sind die Beraterinnen montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr unter folgenden Telefonnummern erreichbar:

(06 81) 37 36 31
(01 73) 3 06 58 32
(01 72) 6 84 31 00

Runder Tisch gegen Menschenhandel

Die Landesregierung hat in diesem Deliktsbereich drängenden Handlungsbedarf gesehen, mit dem Ziel den Schutz der Opfer zu verbessern und die Strafverfolgung der Täter zu intensivieren. Denn die Zeugenaussage der Opfer ist häufig das einzige Beweismittel und daher für den Ermittlungserfolg gegen Menschenhandelsdelikte von besonderer Bedeutung.

Deshalb wurde ein Runder Tisch zur Bekämpfung des Frauenhandels einberufen, mit dem Ziel eine bessere Koordinierung der mit den vom Menschenhandel betroffenen Frauen befassten staatlichen und nichtstaatlichen Stellen zu erreichen, Ausmaß und Erscheinungsformen des Menschenhandels im Saarland zu diskutieren und Verbesserungen bei der Strafverfolgung der Täter und dem Schutz für die Opfer zu erreichen.

Hierzu hat der Runde Tisch, an dem Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien für Inneres, Familie, Frauen und Sport sowie für Justiz, Gesundheit und Soziales, der Landkreise und des Stadtverbandes Saarbrücken, der Landeshauptstadt Saarbrücken, der Fachberatungsstelle für Migrantinnen und einem Nebenklagevertreter in Menschenhandelsverfahren mitgearbeitet haben, zunächst drei Maßnahmenbausteine erarbeitet, die zum Jahresbeginn 2007 umgesetzt werden:

  • Eine Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit der Landespolizeidirektion und des Landeskriminalamtes mit der Fachberatungsstelle für Migrantinnen zum Schutz von Opferzeuginnen, durch die die Zusammenarbeit der tangierten Polizeibehörden mit der Fachberatungsstelle unter Berücksichtigung der verschiedenen Aufgabenstellungen strukturiert worden ist. Die Kooperationsvereinbarung regelt beispielsweise, dass der Opferschutz durch die enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und Fachberatungsstelle in den Mittelpunkt gestellt wird und Opfer des Menschenhandels so professionell unterstützt werden, damit sie in der Lage sind, gegen die Täter auszusagen.
  • Einen Handlungsleitfaden zur Verbesserung der sozialen Situation für die Opfer von Menschenhandel im Hinblick auf die Sicherung der Versorgung und Unterbringung sowie die Entwicklung von Zukunftsperspektiven für eine eigenständige Existenzsicherung im Herkunftsland, mit dem Ziel, ausgehend von der Verbesserung der Situation für die Opfer, ihre Aussagebereitschaft zu stärken und sie neben polizeilichen und pädagogischen Maßnahmen auch durch Maßnahmen zur Geheimhaltung ihrer persönlichen Daten besser zu schützen. Der Handlungsleitfaden soll den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Behörden Handlungssicherheit geben, damit sie den betroffenen Frauen möglichst rasch soziale Hilfen zur Verfügung stellen können. Er richtet sich an Sozial- und Jugendämter der Landkreise und des Stadtverbandes, an die Arbeitsagenturen als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, Landesamt für Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten, Ausländerbehörden und verschiedene Beratungsstellen.
  • Außerdem wird ein Notfonds eingerichtet, dessen Finanzmittel es Opferzeuginnen ermöglichen soll, sich beruflich zu qualifizieren, damit sie sich nach ihrer Zeugenaussage im Herkunftsland eine eigene Existenzsicherung aufbauen können, um den Teufelskreis von Prostitution und Zwangsprostitution zu durchbrechen.

Der Runde Tisch wird ab 2007 die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung und des Handlungsleitfadens begleiten sowie zur Bekämpfung des Handels von Menschen zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft sowie des Kinderhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und illegalen Adoption Handlungskonzepte entwickeln.

Zwangsheirat

Zwangsheirat ist eine Grundrechts- und Menschenrechtsverletzung, die sowohl Frauen als auch Männer betreffen kann. Mädchen und junge Frauen sind dabei überwiegend Opfer.

Mit dem anonymen Beratungsangebot „NEIN zu Zwangsheirat“ erhalten Betroffene anonym und vertraulich eine kostenlose Beratung. Die Beraterinnen haben viel Erfahrung mit dem Thema Zwangsheirat und können bei der Suche nach Lösungswegen helfen. Kontaktaufnahme unter: aldona-ev@t-online.de    

Ein weiteres anonymes Beratungsangebot bietet das kostenlose Krisentelefon. Unter der Telefonnummer 0800 - 16 11 111 erhalten die Anrufenden eine kompetente Erstberatung. Im Rahmen der Telefonberatung kann auch ein persönlicher Kontakt mit einer Fachberaterin vereinbart werden.

Das kostenlose Krisentelefon ist werktags erreichbar unter: 08 00 - 16 111 11

Kampagne „Nein zu Zwangsheirat“

Die Kampagne „NEIN ZU ZWANGSHEIRAT !“ soll dabei helfen, das Thema „Zwangsheirat“ zu enttabuisieren und aus dem Dunkelfeld herausführen.
Ein zentraler Baustein der Kampagne ist das Angebot zielgruppenspezifischer Fortbildung, die sich an die Fachkräfte der Jugendämter sowie an Lehrerinnen und Lehrer richtet. Der Institution Schule kommt bei der Prävention zum Thema Zwangsheirat eine zentrale Rolle zu, weil sie in manchen Fällen der einzige Ort ist, wo betroffene bzw. bedrohte junge Mädchen ohne Kontrolle durch die Familie agieren können.
Mit Informationsmaterial, das in mehreren Sprachen vorliegt, soll die Öffentlichkeit über das Thema aufgeklärt und Betroffene über Schutz- und Hilfsmöglichkeiten informiert werden.

Beratung

Die Beratung ist anonym und kostenlos – einfach eine Mail an Aldona-ev@t-online.de schreiben

  • Die Beratung wird von weiblichen Fachkräften der Beratungsstelle Aldona durchgeführt, die viel Berufserfahrung darin haben, Mädchen in Not- und Krisensituationen zu helfen.
  • Bei Ihnen bekommst Du kostenlos Informationen und Unterstützung zum Schutz vor Zwangsheirat.
  • Du kannst Dich hier anonym zum Thema Zwangsheirat beraten lassen. Mit allem, was Du schreibst oder sagst, wird vertraulich umgegangen. Niemand erfährt, dass Du mit der Beratungsstelle Kontakt aufgenommen hast, wenn Du es nicht willst!
  • Bei Bedarf kannst Du an geeignete Beratungseinrichtungen in Deiner Nähe vermittelt werden. Wenn Du in Not bist, helfen Dir die Beraterinnen, eine geschützte und anonyme Unterbringung zu finden.
  • Informationen stehen in mehreren Sprachen zur Verfügung: in Deutsch, Türkisch, Arabisch, Englisch, Kurdisch und Albanisch. Für andere Sprachen stehen Dolmetscherinnen zur Verfügung.
  • Wenn Du lieber telefonisch beraten werden möchtest oder in einer Notsituation Hilfe brauchst, kannst Du das Krisentelefon unter der Nummer 0800 – 16 11 111 anrufen.


Was ist „Zwangsheirat“?

Eine Zwangsheirat liegt dann vor, wenn die Ehe gegen den Willen der Braut bzw. des Bräutigams geschlossen wird. Von einer Zwangsehe wird gesprochen, wenn eine Ehepartnerin bzw. ein Ehepartner gezwungen wird, gegen ihren bzw. seinen Willen eine eheliche Lebensgemeinschaft – unter welchen Umständen sie auch zustande gekommen ist – fortzusetzen.

Zwangsverheiratung verstößt nicht nur gegen das Recht auf Freiheit der Eheschließung. Eine erzwungene Ehe steht auch im Kontext weiterer Menschenrechtsverletzungen. In der Folge kann es zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen des Rechts auf physische und psychische Gesundheit kommen. Auch besteht die Gefahr, dass die Bildungsrechte und die Berufsfreiheit von zwangsverheirateten jungen Frauen beschnitten werden. Zwangsheirat in regelmäßiger Kombination und Zusammenhang mit der Verletzung weiterer Freiheits- und Persönlichkeitsrechte stellt auch ein gravierendes Hindernis für die Integration der Betroffenen bzw. deren gesellschaftlicher Teilhabe dar.

Das Thema Zwangsheirat spielt im Nationalen Integrationsplan der Bundesregierung im Juli 2007 eine zentrale Rolle. Er enthält Empfehlungen für Maßnahmen und Selbstverpflichtungen des Bundes und der Länder. Auch der Aktionsplan II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, nennt als ein Ziel explizit die Verbesserung des Schutzes vor Zwangsheirat.

Aktuell

„Die Krisen- und Übergangseinrichtung Papatya hat eine Präventionskampagne mit dem Titel „HolDirHilfe gegen Zwangsheirat und Verschleppung“ gestartet. Mit dem Film sollen Mädchen und junge Frauen, die von Zwangsheirat und Verschleppung bedroht sind, ermutigt werden, sich rechtzeitig Hilfe zu holen:
https://www.youtube.com/channel/UCuSHbNXwBb-riA0d1eBzX2Q  

Weiterführende Links

www.zwangsheirat.de

www.frauenrechte.de

www.frauennotruf-saarland.de

www.skf-saarbruecken.de

www.awo-saarland.de

www.frauenbeauftragte-saarland.de

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Im Beruf, im Rahmen ihrer Ausbildung, aber auch an Hochschulen und in anderen Zusammenhängen ihres alltäglichen Lebens sehen sich viele Frauen  häufig mit unterschiedlichen Formen sexualisierter Diskriminierung und Belästigung konfrontiert. Ein Anliegen des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das im Jahr 2006 in Kraft trat ist es, Frauen und Männer vor Benachteiligungen zu schützen, die einem Mensch wegen seiner unveränderbaren Eigenheiten drohen. Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sollen vermieden oder beseitigt werden. Im Sinne des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zählen auch sexuelle Belästigungen zu den Benachteiligungen, gegen die eine betroffene Frau bzw. ein betroffener Mann sich zur Wehr setzten kann.

Saarländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf kostenlose Beratung durch die Arbeitskammer. Über die folgenden Telefonnummern können Betroffene einen Beratungstermin vereinbaren:

Telefonhotline: 06 81/40 05-1 11
Terminvergabe: 06 81/40 05 -1 00;  -1 50;  -2 00

Die Landesarbeitsgemeinschaft Kommunale Frauenbeauftragte im Saarland hat eine Broschüre herausgebraucht, die über das Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und die Bestimmungen dazu im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)  informiert.

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

24-Stunden-Beratung ohne Hürden und Barrieren

Mit dem Hilfetelefon erhalten Frauen, die von Gewalt betroffen sind, ab sofort ein Hilfe- und Unterstützungsangebot, das bundesweit, kostenlos und rund um die Uhr zur Verfügung steht. Das Angebot ist barrierefrei und bietet für Migrantinnen auch die Möglichkeit, mit muttersprachlichen Beraterinnen ein Beratungsgespräch zu führen.

Qualifizierte Beraterinnen bieten anonym und barrierefrei Erstberatung und Information an und vermitteln Betroffene Frauen bei Bedarf direkt an Anlaufstellen vor Ort.

Das kostenlose Hilfetelefon ist rund um die Uhr erreichbar unter der Telefonnummer:  0 8 000  -  1 16 0 16

Das Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines bundesweiten Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen" (Hilfetelefongesetz) trat am 14. März 2012 in Kraft.

Hier finden Sie das Gesetz

Hilfe- und Beratungsstellen im Saarland

Hier finden Sie die Anschriften und Kontaktdaten der spezialisierten Beratungsstellen, des Frauennotrufes, der Frauenhäuser sowie weiterer Beratungsstellen

Häusliche Gewalt bzw. sexualisierte Gewalt gegen Frauen

Frauennotruf Saarland
Nauwieser Straße 19
66111 Saarbrücken
Telefon 06 81/3 67 67
http://www.frauennotruf-saarland.de/  

Beratung bei Zwangsverheiratung
Krisentelefon 0 800 – 16 11 111 (kostenlos)
Online-Beratung: http://www.zwangsheirat-saarland.de/
 
Beratungs- und Interventionsstelle für Opfer häuslicher Gewalt
Haus der Caritas
Richard-Wagner-Str. 17
66111 Saarbrücken
Telefon: 06 81/3 79 96 10


Therapie interkulturell - Beratungsstelle für Migrantinnen bei häuslicher Gewalt
Rosenstraße 31
66111 Saarbrücken
Telefon: 0681 37 35 35.


Aldona e.V. - Beratungsstelle für Migrantinnen
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Freitag von 9 bis 13 Uhr
Telefon: 0681/ 37 36 31

Beratungsstelle für Prostituierte
Postfach 101413
66014 Saarbrücken
Telefon: 0681/37 36 31
aldona-ev@t-online.de
hurenselbsthilfe@t-online.de
berfil@t-online.de
aldona.beratung@web.de

Saarländische AWO-Frauenhäuser:

Frauenhaus Neunkirchen, Telefon 0 68 21/9 22 50
Frauenhaus Saarlouis, Telefon 0 68 31/22 00
Frauenhaus Saarbrücken, Telefon 06 81/99 18 00
http://www.awo-saarland.de/index.php?id=222

Elisabeth-Zillken-Haus
Telefon: 0681/9 10 27-0
http://www.skf-saarbruecken.de/aufnahmeheim.php

AHG Klinik Berus – Traumaambulanz OEG-Gewaltopfer –
Orannastraße 55
66802 Überherrn-Berus
Telefon: 0 68 36/ 39-1 61; -1 86
E-Mail: traumaambulanz-berus@ahg.de   


Sexueller Missbrauch - spezialisierte Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche und deren Bezugspersonen


-          NELE - Beratung gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen
                Rosemarie Breyer und Margit Leist
                Dudweilerstraße 80
                66111 Saarbrücken
                Telefon: 06 81/ 3 20 58 und 06 81/3 20 43

-          PHOENIX – Beratung gegen sexuelle Ausbeutung von Jungen
                Lothar Woll
                Schubertstraße 6
                66111 Saarbrücken
                Tel. 0681/7619685 Handy 0175/4320859 Fax 0681/7619686

-          SOS-KINDERSCHUTZ und Beratung Saar
                Gabi Obereicher 
                Karcherstraße 13
                66111 Saarbrücken,
                Telefon 0681/910070

-          NEUE WEGE - Rückfallvorbeugung für sexuell übergriffige Minderjährige
                Harald Conrad
                Serriger Straße 20
                66115 Saarbrücken
                Telefon 0681/7559498
                Handy 0160/2011581
                http://www.awo-saarland.de/index.php?id=781


Lebensberatungsstellen: Auch die regionalen und konfessionellen Familien- und Lebensberatungsstellen beraten und unterstützen Erwachsene und Kinder in Krisen und Notsituationen: 

  • Lebach: Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Bistums Trier, Telefon: (0 68 81) 40 65

  • Merzig: Psychologisch-Therapeutische Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien-, Ehe- und Lebensberatung der Arbeiterwohlfahrt, Telefon: (0 68 61) 93 48 0

  • Merzig: Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Bistums Trier, Telefon: (0 68 61) 35 42 und 74 87 4

  • Neunkirchen: Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Bistums Trier, Telefon: (0 68 21) 2 19 19

  • Saarbrücken: Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Bistums Trier, Telefon: (06 81) 66 70 4

  • Saarbrücken: Ev. Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensfragen des Diakonischen Werkes, Telefon: (06 81) 65 72 2

  • Saarbrücken: Soziale Beratungsstelle der Arbeiterwohlfahrt, Telefon: (06 81) 58 60 55 4

  • Saarlouis: Erziehungs- , Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Haus der Beratung der Arbeiterwohlfahrt, Telefon: (0 68 31) 94 69 0

  • Saarlouis: Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Bistums Trier, Telefon: (0 68 31) 24 77

  • St.Ingbert: Psychologische Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensfragen des Caritasverbandes, Telefon: (0 68 94) 66 56

  • St.Wendel: Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Bistums Trier, Telefon: (0 68 51) 49 27

Kommunale Frauenbeauftragte

Die kommunalen Frauenbeauftragten beraten und unterstützen Frauen bei Problemen in Folge von Trennung und Scheidung, in Existenzkrisen und bei Sorgerechts- und Unterhaltsstreitigkeiten (Herstellung von Kontakten zu Ämtern und Verwaltungen, Unterstützung bei der Beantragung von Sozialleistungen etc.). 
Hier finden Sie die Adressen der Frauenbeauftragten der Städte, Gemeinden und Kreise im Saarland.

Weißer Ring

Der Weiße Ring bietet Opfern von Gewalt Beistand, Hilfe im Umgang mit Behörden, Begleitung zu Gerichtsterminen, Unterstützung in materiellen Notlagen, die durch eine Straftat entstanden sind, sowie Vermittlung zu Beratung und fachlicher Hilfe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Weißen Rings sind saarlandweit  zu erreichen:

  • Merzig-Wadern: 0151 55164709
  • Neunkirchen: 0151 55164610
  • Saarbrücken: 0151 55164744
  • Saarlouis: 0151 55164788
  • Saarpfalz-Kreis: 0151 55164627
  • St. Wendel: 0151 55164803

Weisser Ring e.V., LV Saarland
Telefon: 0681 67319

Kontakt

Karin Weindel
Referatsleiterin C2

Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken

Saarland-Markenzeichen mit der Regierungswortmarke Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Informations-Flyer

Download "Gewaltfrei Leben im Saarland" (verschiedene Sprachen)

Publikationen